Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Januar 2025
Hinweis zum Unternehmensstatus
VA-IT von Arnim IT Consulting befindet sich derzeit in der Gründungsphase und ist
noch nicht operativ tätig. Ein Vertragsschluss ist erst möglich, sobald das
Unternehmen ordnungsgemäß eingetragen und steuerlich erfasst wurde. Diese AGB
gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Die vollständigen
Unternehmensdaten werden nach erfolgter Eintragung umgehend ergänzt.
VA-IT von Arnim IT Consulting
[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Deutschland
E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Website: https://vait.io
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen VA-IT von Arnim IT Consulting (nachfolgend
„Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich
IT-Beratung, IT-Service-Management, KI-Transformation und digitale
Prozessoptimierung.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. Ein Verbrauchergeschäft im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der
Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in
Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber,
ohne dass es eines erneuten Hinweises auf deren Geltung bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt IT-Beratungs- und IT-Dienstleistungen, insbesondere:
- ITIL-basiertes IT-Service-Management und Prozessberatung
- Beratung zur KI-Transformation und Implementierung von KI-Lösungen
- Digitale Prozessoptimierung und Workflow-Automatisierung
- IT-Strategieberatung und Technologiebewertung
- Projektmanagement im IT-Umfeld
- Schulungen und Workshops zu IT-Themen
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot,
der Auftragsbestätigung oder dem zwischen den Parteien geschlossenen
Einzelvertrag (z.B. Dienstvertrag, Werkvertrag, Rahmenvertrag). Im Zweifel
haben individuelle Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.
(3) Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen nach bestem Wissen und
Gewissen auf Grundlage der ihm zur Verfügung gestellten Informationen.
Eine Erfolgsgarantie ist mit der Beratung nicht verbunden, sofern nicht
ausdrücklich ein Werkvertrag geschlossen wird.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung (Change Request). Mehraufwände,
die durch Änderungswünsche entstehen, werden nach Aufwand vergütet.
§ 3 Vertragsschluss und Angebote
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder
- Unterzeichnung eines Vertrages durch beide Parteien, oder
- konkludente Annahme durch Beginn der Leistungserbringung
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen und -ergänzungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung
dieses Schriftformerfordernisses.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen
Vereinbarung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die
Abrechnung nach Aufwand auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
gültigen Stunden- oder Tagessätze des Auftragnehmers.
(2) Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
bleibt vorbehalten.
(5) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand
gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Reisezeiten
werden mit 50% des vereinbarten Stundensatzes vergütet.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung
der vertraglich geschuldeten Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen
und alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Voraussetzungen zu
schaffen.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und kostenlos alle
erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge zur Verfügung,
die für die Leistungserbringung notwendig sind.
(3) Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner, der für alle
projektbezogenen Fragen zur Verfügung steht und befugt ist, Entscheidungen
zu treffen oder zeitnah herbeizuführen.
(4) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer – soweit erforderlich – Zugang
zu seinen Geschäftsräumen und stellt angemessene Arbeitsplätze, Telefon,
Internetzugang und sonstige erforderliche Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig
nach, so verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Der Auftragnehmer
ist berechtigt, durch die Verzögerung entstehende Mehraufwände nach Aufwand
abzurechnen.
§ 6 Termine und Fristen
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Gerät der Auftragnehmer mit einer Leistung in Verzug, so kann der
Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt
der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer zuvor erfolglos eine
angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.
(3) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unvorhersehbare Hindernisse sowie sonstige
Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen,
befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Auswirkungen von der
Leistungspflicht.
§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) An allen im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (Konzepte,
Dokumentationen, Präsentationen, Software, Skripte etc.) verbleiben sämtliche
Urheber- und Nutzungsrechte beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der
Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares
Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Vertragszweck.
(3) Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe an Dritte,
Veröffentlichung oder Bearbeitung, bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Auftragnehmers und kann gesondert vergütet werden.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemein verwendbare Methoden,
Techniken und Erfahrungen, die er im Rahmen der Auftragserfüllung erwirbt
oder weiterentwickelt, auch für andere Auftraggeber zu nutzen, sofern dabei
keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf seine Mitwirkung an den
Arbeitsergebnissen in angemessener Weise hinzuweisen (Referenznennung),
sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit
erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich
unbegrenzt geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung
zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich
gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind,
insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen,
Kundendaten und Geschäftsprozesse.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt waren,
- ohne Verschulden einer Partei allgemein bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung rechtmäßig bekannt waren,
- von einem Dritten ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitspflichten erlangt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(4) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugang zu
personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, werden die Parteien
eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
abschließen.
(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vorschriften der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
und sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen einzuhalten.
§ 9 Gewährleistung und Mängelansprüche
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen
den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und nach dem
aktuellen Stand der Technik sowie den anerkannten Regeln der IT-Branche
erbracht werden.
(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von zwei Wochen nach Erkennbarkeit, schriftlich unter genauer Beschreibung
des Mangels anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung
anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung
berechtigt und verpflichtet. Dem Auftragnehmer sind mindestens zwei
Nachbesserungsversuche einzuräumen.
(4) Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, ist der Auftraggeber berechtigt,
nach seiner Wahl Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung,
sofern nicht eine längere Frist gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(6) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf
unsachgemäße Nutzung, Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte,
fehlerhafte Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers oder höhere Gewalt
zurückzuführen sind.
§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind
solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber
regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung bei Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf
die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung, maximal
jedoch 100.000 EUR pro Schadensfall.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn,
ausgebliebene Einsparungen oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist
ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von
drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht
eine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
-
eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung
und Setzung einer angemessenen Frist nicht erfüllt, -
über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder
die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, -
Umstände eintreten, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
für die kündigende Partei unzumutbar machen.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail genügt
dem Schriftformerfordernis, wenn sie vom vertretungsberechtigten
Ansprechpartner versendet wird.
(4) Bei Kündigung vor Fertigstellung eines Projekts sind die bis dahin
erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Geschäftssitz
des Auftragnehmers.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig,
[Ort eintragen]. Der Auftragnehmer ist
jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand
zu verklagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses
Schriftformerfordernisses.
(6) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht.
